Umfänglicher Spiel- und Trainingsbetrieb ab 1. August möglich

Angesichts weiterhin positiver Entwicklungen der Pandemie in Hessen hat die Hessische Landesregierung weitere Lockerungen beschlossen: Ab dem 1. August 2020 können die Hessen aller Mannschaftssportarten wieder uneingeschränkt nachgehen. Dazu zählt auch der Schulsport.

Zuletzt waren Kontaktsportarten nur mit maximal zehn Personen möglich. Ab August können sämtliche Teamsportarten sowie der Schulsport ohne Anzahlbeschränkung ausgeübt werden. Alle Verbände der großen Mannschaftssportarten können durch die Lockerung den geregelten Spielbetrieb planen und sich mit Trainingsspielen in gewohnter Weise darauf vorbereiten.

Der Hessische Fußball-Verband etwa plant, noch im August nicht nur das Pokalfinale im Hessenpokal durchzuführen, sondern die neue Spielzeit auch mit der ersten Pokalrunde am letzten Augustwochenende einzuläuten. Der Spielbetrieb in den Ligen und Klassen des Hessischen Fußball-Verbands kann nunmehr wie geplant am 5./6. September beginnen. Zudem können hessische Handball-, Volleyball- und Fußballmannschaften im Breiten- und Freizeitsport nunmehr auch mit Beginn des kommenden Monats Test- und Vorbereitungsspiele in Hessen durchführen.

Die Regelungen gelten für alle Mannschaftssportarten.
„Sportler brauchen Ziele, auf die sie hinfiebern und hintrainieren können. Die Neuordnung der Verordnung eröffnet diese Perspektive: Von der Kreisklasse bis zur Regionalliga – jetzt haben alle eine gemeinsame Motivation vor Augen: Den Saisonstart. Mit der nunmehr getroffenen Regelung freuen sich auch hunderttausende Kinder und Jugendliche, endlich wieder zusammen mit ihren Mitspielerinnen und Mitspielern ins Mannschaftstraining gehen zu können“, sagt Sportminister Peter Beuth zu den getroffenen Lockerungen.
Lockerungen gelten auch für den Schulsport
Auch in den Sommerferien arbeitet die hessische Schulverwaltung intensiv daran, die Grundlagen für die weitgehende Rückkehr zum Regelbetrieb nach den Sommerferien zu legen und die Schulen bestmöglich vorzubereiten. „Um die rechtlichen Grundlagen für den Regelbetrieb unter Corona-Bedingungen zu schaffen, haben wir als Landesregierung nun, die Möglichkeit geschaffen, von der Einhaltung des Mindestabstands abzuweichen“, erklärte Kultusminister Prof. Dr. R. Alexander Lorz.

Quelle: https://osthessen-news.de

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